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CREATIVE COMMONS IST KEINE RECHTSANWALTSKANZLEI UND LEISTET KEINE RECHTSBERATUNG. |
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DIE BEREITSTELLUNG DIESER LIZENZ FÜHRT ZU KEINEM MANDATSVERHÄLTNIS. CREATIVE |
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COMMONS STELLT DIESE INFORMATIONEN OHNE GEWÄHR ZUR VERFÜGUNG. CREATIVE COMMONS |
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ÜBERNIMMT KEINE GEWÄHRLEISTUNG FÜR DIE GELIEFERTEN INFORMATIONEN UND SCHLIEßT |
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DIE HAFTUNG FÜR SCHÄDEN AUS, DIE SICH AUS DEREN GEBRAUCH ERGEBEN. |
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Lizenz |
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DER GEGENSTAND DIESER LIZENZ (WIE UNTER „SCHUTZGEGENSTAND“ DEFINIERT) WIRD |
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UNTER DEN BEDINGUNGEN DIESER CREATIVE COMMONS PUBLIC LICENSE ("CCPL", „LIZENZ“ |
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ODER "LIZENZVERTRAG") ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. DER SCHUTZGEGENSTAND IST DURCH |
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DAS URHEBERRECHT UND/ODER ANDERE GESETZE GESCHÜTZT. JEDE FORM DER NUTZUNG |
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DES SCHUTZGEGENSTANDES, DIE NICHT AUFGRUND DIESER LIZENZ ODER DURCH GESETZE |
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GESTATTET IST, IST UNZULÄSSIG. |
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DURCH DIE AUSÜBUNG EINES DURCH DIESE LIZENZ GEWÄHRTEN RECHTS AN DEM SCHUTZGEGENSTAND |
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ERKLÄREN SIE SICH MIT DEN LIZENZBEDINGUNGEN RECHTSVERBINDLICH EINVERSTANDEN. |
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SOWEIT DIESE LIZENZ ALS LIZENZVERTRAG ANZUSEHEN IST, GEWÄHRT IHNEN DER LIZENZGEBER |
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DIE IN DER LIZENZ GENANNTEN RECHTE UNENTGELTLICH UND IM AUSTAUSCH DAFÜR, DASS |
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SIE DAS GEBUNDENSEIN AN DIE LIZENZBEDINGUNGEN AKZEPTIEREN. |
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1. Definitionen |
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a. Der Begriff "Bearbeitung" im Sinne dieser Lizenz bezeichnet das Ergebnis |
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jeglicher Art von Veränderung des Schutzgegenstandes, solange dieses erkennbar |
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vom Schutzgegenstand abgeleitet wurde. Dies kann insbesondere auch eine Umgestaltung, |
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Änderung, Anpassung, Übersetzung oder Heranziehung des Schutzgegenstandes |
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zur Vertonung von Laufbildern sein. Nicht als Bearbeitung des Schutzgegenstandes |
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gelten seine Aufnahme in eine Sammlung oder ein Sammelwerk und die freie Nutzung |
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des Schutzgegenstandes. |
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b. Der Begriff "Sammelwerk" im Sinne dieser Lizenz meint eine Zusammenstellung |
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von literarischen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Inhalten zu einem |
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einheitlichen Ganzen, sofern diese Zusammenstellung aufgrund von Auswahl und |
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Anordnung der darin enthaltenen selbständigen Elemente eine eigentümliche |
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geistige Schöpfung darstellt, unabhängig davon, ob die Elemente systematisch |
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oder methodisch angelegt und dadurch einzeln zugänglich sind oder nicht. |
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c. "Verbreiten" im Sinne dieser Lizenz bedeutet, den Schutzgegenstand oder |
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Bearbeitungen im Original oder in Form von Vervielfältigungsstücken, mithin |
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in körperlich fixierter Form der Öffentlichkeit zugänglich zu machen oder |
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in Verkehr zu bringen. |
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d. Unter "Lizenzelementen" werden im Sinne dieser Lizenz die folgenden übergeordneten |
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Lizenzcharakteristika verstanden, die vom Lizenzgeber ausgewählt wurden und |
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in der Bezeichnung der Lizenz zum Ausdruck kommen: "Namensnennung", "Weitergabe |
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unter gleichen Bedingungen". |
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e. Der "Lizenzgeber" im Sinne dieser Lizenz ist diejenige natürliche oder |
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juristische Person oder Gruppe, die den Schutzgegenstand unter den Bedingungen |
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dieser Lizenz anbietet und insoweit als Rechteinhaberin auftritt. |
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f. "Rechteinhaber" im Sinne dieser Lizenz ist der Urheber des Schutzgegenstandes |
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oder jede andere natürliche oder juristische Person, die am Schutzgegenstand |
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ein Immaterialgüterrecht erlangt hat, welches die in Abschnitt 3 genannten |
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Handlungen erfasst und eine Erteilung, Übertragung oder Einräumung von Nutzungsbewilligungen |
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bzw Nutzungsrechten an Dritte erlaubt. |
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g. Der Begriff "Schutzgegenstand" bezeichnet in dieser Lizenz den literarischen, |
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künstlerischen oder wissenschaftlichen Inhalt, der unter den Bedingungen dieser |
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Lizenz angeboten wird. Das kann insbesondere eine eigentümliche geistige Schöpfung |
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jeglicher Art oder ein Werk der kleinen Münze, ein nachgelassenes Werk oder |
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auch ein Lichtbild oder anderes Objekt eines verwandten Schutzrechts sein, |
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unabhängig von der Art seiner Fixierung und unabhängig davon, auf welche Weise |
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jeweils eine Wahrnehmung erfolgen kann, gleichviel ob in analoger oder digitaler |
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Form. Soweit Datenbanken oder Zusammenstellungen von Daten einen immaterialgüterrechtlichen |
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Schutz eigener Art genießen, unterfallen auch sie dem Begriff „Schutzgegenstand“ |
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im Sinne dieser Lizenz. |
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h. Mit "Sie" bzw. "Ihnen" ist die natürliche oder juristische Person gemeint, |
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die in dieser Lizenz im Abschnitt 3 genannte Nutzungen des Schutzgegenstandes |
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vornimmt und zuvor in Hinblick auf den Schutzgegenstand nicht gegen Bedingungen |
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dieser Lizenz verstoßen oder aber die ausdrückliche Erlaubnis des Lizenzgebers |
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erhalten hat, die durch diese Lizenz gewährte Nutzungsbewilligung trotz eines |
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vorherigen Verstoßes auszuüben. |
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i. Unter "Öffentlich Wiedergeben" im Sinne dieser Lizenz sind Wahrnehmbarmachungen |
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des Schutzgegenstandes in unkörperlicher Form zu verstehen, die für eine Mehrzahl |
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von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt sind und mittels öffentlicher |
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Wiedergabe in Form von Vortrag, Aufführung, Vorführung, Darbietung, Sendung, |
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Weitersendung oder zeit- und ortsunabhängiger Zurverfügungstellung erfolgen, |
|
unabhängig von den zum Einsatz kommenden Techniken und Verfahren, einschließlich |
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drahtgebundener oder drahtloser Mittel und Einstellen in das Internet. |
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j. "Vervielfältigen" im Sinne dieser Lizenz bedeutet, gleichviel in welchem |
|
Verfahren, auf welchem Träger, in welcher Menge und ob vorübergehend oder |
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dauerhaft, Vervielfältigungsstücke des Schutzgegenstandes herzustellen, insbesondere |
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durch Ton- oder Bildaufzeichnungen, und umfasst auch das erstmalige Festhalten |
|
des Schutzgegenstandes oder dessen Wahrnehmbarmachung auf Mitteln der wiederholbaren |
|
Wiedergabe sowie das Herstellen von Vervielfältigungsstücken dieser Festhaltung, |
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sowie die Speicherung einer geschützten Darbietung oder eines Bild- und/oder |
|
Schallträgers in digitaler Form oder auf einem anderen elektronischen Medium. |
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k. "Mit Creative Commons kompatible Lizenz" bezeichnet eine Lizenz, die unter |
|
https://creativecommons.org/compatiblelicenses aufgelistet ist und die durch |
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Creative Commons als grundsätzlich zur vorliegenden Lizenz äquivalent akzeptiert |
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wurde, da zumindest folgende Voraussetzungen erfüllt sind: |
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Diese mit Creative Commons kompatible Lizenz |
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i. enthält Bestimmungen, welche die gleichen Ziele verfolgen, die gleiche |
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Bedeutung haben und die gleichen Wirkungen erzeugen wie die Lizenzelemente |
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der vorliegenden Lizenz; und |
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ii. erlaubt ausdrücklich das Lizenzieren von ihr unterstellten Abwandlungen |
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unter vorliegender Lizenz, unter einer anderen rechtsordnungsspezifisch angepassten |
|
Creative-Commons-Lizenz mit denselben Lizenzelementen wie vorliegende Lizenz |
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aufweist oder unter der entsprechenden Creative-Commons-Unported-Lizenz. |
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2. Beschränkungen der Verwertungsrechte |
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Diese Lizenz ist in keiner Weise darauf gerichtet, Befugnisse zur Nutzung |
|
des Schutzgegenstandes zu vermindern, zu beschränken oder zu vereiteln, die |
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sich aus den Beschränkungen der Verwertungsrechte, anderen Beschränkungen |
|
der Ausschließlichkeitsrechte des Rechtsinhabers oder anderen entsprechenden |
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Rechtsnormen oder sich aus dem Fehlen eines immaterialgüterrechtlichen Schutzes |
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ergeben. |
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3. Lizenzierung |
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Unter den Bedingungen dieser Lizenz erteilt Ihnen der Lizenzgeber - unbeschadet |
|
unverzichtbarer Rechte und vorbehaltlich des Abschnitts 3.e) - die vergütungsfreie, |
|
räumlich und zeitlich (für die Dauer des Urheberrechts oder verwandten Schutzrechts |
|
am Schutzgegenstand) unbeschränkte Nutzungsbewilligung, den Schutzgegenstand |
|
in der folgenden Art und Weise zu nutzen: |
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a. Den Schutzgegenstand in beliebiger Form und Menge zu vervielfältigen, ihn |
|
in Sammelwerke zu integrieren und ihn als Teil solcher Sammelwerke zu vervielfältigen; |
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b. Den Schutzgegenstand zu bearbeiten, einschließlich Übersetzungen unter |
|
Nutzung jedweder Medien anzufertigen, sofern deutlich erkennbar gemacht wird, |
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dass es sich um eine Bearbeitung handelt; |
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c. Den Schutzgegenstand, allein oder in Sammelwerke aufgenommen, öffentlich |
|
wiederzugeben und zu verbreiten; und |
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d. Bearbeitungen des Schutzgegenstandes zu veröffentlichen, öffentlich wiederzugeben |
|
und zu verbreiten. |
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e. Bezüglich Vergütung für die Nutzung des Schutzgegenstandes gilt Folgendes: |
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i. Unverzichtbare gesetzliche Vergütungsansprüche: Soweit unverzichtbare Vergütungsansprüche |
|
im Gegenzug für gesetzliche Lizenzen vorgesehen oder Pauschalabgabensysteme |
|
(zum Beispiel für Leermedien) vorhanden sind, behält sich der Lizenzgeber |
|
das ausschließliche Recht vor, die entsprechenden Vergütungsansprüche für |
|
jede Ausübung eines Rechts aus dieser Lizenz durch Sie geltend zu machen. |
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|
|
ii. Vergütung bei Zwangslizenzen: Soweit Zwangslizenzen außerhalb dieser Lizenz |
|
vorgesehen sind und zustande kommen, verzichtet der Lizenzgeber für alle Fälle |
|
einer lizenzgerechten Nutzung des Schutzgegenstandes durch Sie auf jegliche |
|
Vergütung. |
|
|
|
iii. Vergütung in sonstigen Fällen: Bezüglich lizenzgerechter Nutzung des |
|
Schutzgegenstandes durch Sie, die nicht unter die beiden vorherigen Abschnitte |
|
(i) und (ii) fällt, verzichtet der Lizenzgeber auf jegliche Vergütung, unabhängig |
|
davon, ob eine Geltendmachung der Vergütungsansprüche durch ihn selbst oder |
|
nur durch eine Verwertungsgesellschaft möglich wäre. |
|
|
|
Die vorgenannte Nutzungsbewilligung wird für alle bekannten sowie alle noch |
|
nicht bekannten Nutzungsarten eingeräumt. Sie beinhaltet auch das Recht, solche |
|
Änderungen am Schutzgegenstand vorzunehmen, die für bestimmte nach dieser |
|
Lizenz zulässige Nutzungen technisch erforderlich sind. Alle sonstigen Rechte, |
|
die über diesen Abschnitt hinaus nicht ausdrücklich vom Lizenzgeber eingeräumt |
|
werden, bleiben diesem allein vorbehalten. Soweit Datenbanken oder Zusammenstellungen |
|
von Daten Schutzgegenstand dieser Lizenz oder Teil dessen sind und einen immaterialgüterrechtlichen |
|
Schutz eigener Art genießen, verzichtet der Lizenzgeber auf die Geltendmachung |
|
sämtlicher daraus resultierender Rechte. |
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4. Bedingungen |
|
|
|
Die Erteilung der Nutzungsbewilligung gemäß Abschnitt 3 dieser Lizenz erfolgt |
|
ausdrücklich nur unter den folgenden Bedingungen: |
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|
|
a. Sie dürfen den Schutzgegenstand ausschließlich unter den Bedingungen dieser |
|
Lizenz verbreiten oder öffentlich wiedergeben. Sie müssen dabei stets eine |
|
Kopie dieser Lizenz oder deren vollständige Internetadresse in Form des Uniform-Resource-Identifier |
|
(URI) beifügen. Sie dürfen keine Vertrags- oder Nutzungsbedingungen anbieten |
|
oder fordern, die die Bedingungen dieser Lizenz oder die durch diese Lizenz |
|
gewährten Rechte beschränken. Sie dürfen den Schutzgegenstand nicht unterlizenzieren. |
|
Bei jeder Kopie des Schutzgegenstandes, die Sie verbreiten oder öffentlich |
|
wiedergeben, müssen Sie alle Hinweise unverändert lassen, die auf diese Lizenz |
|
und den Haftungsausschluss hinweisen. Wenn Sie den Schutzgegenstand verbreiten |
|
oder öffentlich wiedergeben, dürfen Sie (in Bezug auf den Schutzgegenstand) |
|
keine technischen Maßnahmen ergreifen, die den Nutzer des Schutzgegenstandes |
|
in der Ausübung der ihm durch diese Lizenz gewährten Rechte behindern können. |
|
Dasselbe gilt auch für den Fall, dass der Schutzgegenstand einen Bestandteil |
|
eines Sammelwerkes bildet, was jedoch nicht bedeutet, dass das Sammelwerk |
|
insgesamt dieser Lizenz unterstellt werden muss. Sofern Sie ein Sammelwerk |
|
erstellen, müssen Sie - soweit dies praktikabel ist - auf die Mitteilung eines |
|
Lizenzgebers hin aus dem Sammelwerk die in Abschnitt 4.c) aufgezählten Hinweise |
|
entfernen. Wenn Sie eine Bearbeitung vornehmen, müssen Sie – soweit dies praktikabel |
|
ist – auf die Mitteilung eines Lizenzgebers hin von der Bearbeitung die in |
|
Abschnitt 4.c) aufgezählten Hinweise entfernen. |
|
|
|
b. Sie dürfen eine Bearbeitung ausschließlich unter den Bedingungen |
|
|
|
i. dieser Lizenz, |
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|
|
ii. einer späteren Version dieser Lizenz mit denselben Lizenzelementen, |
|
|
|
iii. einer rechtsordnungsspezifischen Creative-Commons-Lizenz mit denselben |
|
Lizenzelementen ab Version 3.0 aufwärts (z.B. Namensnennung - Weitergabe unter |
|
gleichen Bedingungen 3.0 US), |
|
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|
iv. der Creative-Commons-Unported-Lizenz mit denselben Lizenzelementen ab |
|
Version 3.0 aufwärts, oder |
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|
v. einer mit Creative Commons kompatiblen Lizenz |
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verbreiten oder öffentlich wiedergeben. |
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Falls Sie die Bearbeitung gemäß Abschnitt b)(v) unter einer mit Creative Commons |
|
kompatiblen Lizenz lizenzieren, müssen Sie deren Lizenzbestimmungen Folge |
|
leisten. |
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Falls Sie die Bearbeitung unter einer der unter b)(i)-(iv) genannten Lizenzen |
|
("Verwendbare Lizenzen") lizenzieren, müssen Sie deren Lizenzbestimmungen |
|
sowie folgenden Bestimmungen Folge leisten: Sie müssen stets eine Kopie der |
|
verwendbaren Lizenz oder deren vollständige Internetadresse in Form des Uniform-Resource-Identifier |
|
(URI) beifügen, wenn Sie die Bearbeitung verbreiten oder öffentlich wiedergeben. |
|
Sie dürfen keine Vertrags- oder Nutzungsbedingungen anbieten oder fordern, |
|
die die Bedingungen der verwendbaren Lizenz oder die durch sie gewährten Rechte |
|
beschränken. Bei jeder Bearbeitung, die Sie verbreiten oder öffentlich wiedergeben, |
|
müssen Sie alle Hinweise auf die verwendbare Lizenz und den Haftungsausschluss |
|
unverändert lassen. Wenn Sie die Bearbeitung verbreiten oder öffentlich wiedergeben, |
|
dürfen Sie (in Bezug auf die Bearbeitung) keine technischen Maßnahmen ergreifen, |
|
die den Nutzer der Bearbeitung in der Ausübung der ihm durch die verwendbare |
|
Lizenz gewährten Rechte behindern können. Dieser Abschnitt 4.b) gilt auch |
|
für den Fall, dass die Bearbeitung einen Bestandteil eines Sammelwerkes bildet; |
|
dies bedeutet jedoch nicht, dass das Sammelwerk insgesamt der verwendbaren |
|
Lizenz unterstellt werden muss. |
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c. Die Verbreitung und die öffentliche Wiedergabe des Schutzgegenstandes oder |
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auf ihm aufbauender Inhalte oder ihn enthaltender Sammelwerke ist Ihnen nur |
|
unter der Bedingung gestattet, dass Sie, vorbehaltlich etwaiger Mitteilungen |
|
im Sinne von Abschnitt 4.a), alle dazu gehörenden Rechtevermerke unberührt |
|
lassen. Sie sind verpflichtet, die Urheberschaft oder die Rechteinhaberschaft |
|
in einer der Nutzung entsprechenden, angemessenen Form anzuerkennen, indem |
|
Sie selbst – soweit bekannt – Folgendes angeben: |
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|
i. Den Namen (oder das Pseudonym, falls ein solches verwendet wird) des Rechteinhabers, |
|
und/oder falls der Lizenzgeber im Rechtevermerk, in den Nutzungsbedingungen |
|
oder auf andere angemessene Weise eine Zuschreibung an Dritte vorgenommen |
|
hat (z.B. an eine Stiftung, ein Verlagshaus oder eine Zeitung) („Zuschreibungsempfänger“), |
|
Namen bzw. Bezeichnung dieses oder dieser Dritten; |
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ii. den Titel des Inhaltes; |
|
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iii. in einer praktikablen Form den Uniform-Resource-Identifier (URI, z.B. |
|
Internetadresse), den der Lizenzgeber zum Schutzgegenstand angegeben hat, |
|
es sei denn, dieser URI verweist nicht auf den Rechtevermerk oder die Lizenzinformationen |
|
zum Schutzgegenstand; |
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iv. und im Falle einer Bearbeitung des Schutzgegenstandes in Übereinstimmung |
|
mit Abschnitt 3.b) einen Hinweis darauf, dass es sich um eine Bearbeitung |
|
handelt. |
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Die nach diesem Abschnitt 4.c) erforderlichen Angaben können in jeder angemessenen |
|
Form gemacht werden; im Falle einer Bearbeitung des Schutzgegenstandes oder |
|
eines Sammelwerkes müssen diese Angaben das Minimum darstellen und bei gemeinsamer |
|
Nennung aller Beitragenden dergestalt erfolgen, dass sie zumindest ebenso |
|
hervorgehoben sind wie die Hinweise auf die übrigen Rechteinhaber. Die Angaben |
|
nach diesem Abschnitt dürfen Sie ausschließlich zur Angabe der Rechteinhaberschaft |
|
in der oben bezeichneten Weise verwenden. Durch die Ausübung Ihrer Rechte |
|
aus dieser Lizenz dürfen Sie ohne eine vorherige, separat und schriftlich |
|
vorliegende Zustimmung des Urhebers, des Lizenzgebers und/oder des Zuschreibungsempfängers |
|
weder implizit noch explizit irgendeine Verbindung mit dem oder eine Unterstützung |
|
oder Billigung durch den Lizenzgeber oder den Zuschreibungsempfänger andeuten |
|
oder erklären. |
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d. Die oben unter 4.a) bis c) genannten Einschränkungen gelten nicht für solche |
|
Teile des Schutzgegenstandes, die allein deshalb unter den Schutzgegenstandsbegriff |
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fallen, weil sie als Datenbanken oder Zusammenstellungen von Daten einen immaterialgüterrechtlichen |
|
Schutz eigener Art genießen. |
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e. (Urheber)Persönlichkeitsrechte bleiben - soweit sie bestehen - von dieser |
|
Lizenz unberührt. |
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5. Gewährleistung |
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SOFERN KEINE ANDERS LAUTENDE, SCHRIFTLICHE VEREINBARUNG ZWISCHEN DEM LIZENZGEBER |
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UND IHNEN GESCHLOSSEN WURDE UND SOWEIT MÄNGEL NICHT ARGLISTIG VERSCHWIEGEN |
|
WURDEN, BIETET DER LIZENZGEBER DEN SCHUTZGEGENSTAND UND DIE ERTEILUNG DER |
|
NUTZUNGSBEWILLIGUNG UNTER AUSSCHLUSS JEGLICHER GEWÄHRLEISTUNG AN UND ÜBERNIMMT |
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WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH KONKLUDENT GARANTIEN IRGENDEINER ART. DIES UMFASST |
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INSBESONDERE DAS FREISEIN VON SACH- UND RECHTSMÄNGELN, UNABHÄNGIG VON DEREN |
|
ERKENNBARKEIT FÜR DEN LIZENZGEBER, DIE VERKEHRSFÄHIGKEIT DES SCHUTZGEGENSTANDES, |
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SEINE VERWENDBARKEIT FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK SOWIE DIE KORREKTHEIT VON |
|
BESCHREIBUNGEN. |
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6. Haftungsbeschränkung |
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ÜBER DIE IN ZIFFER 5 GENANNTE GEWÄHRLEISTUNG HINAUS HAFTET DER LIZENZGEBER |
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IHNEN GEGENÜBER FÜR SCHÄDEN JEGLICHER ART NUR BEI GROBER FAHRLÄSSIGKEIT ODER |
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VORSATZ, UND ÜBERNIMMT DARÜBER HINAUS KEINERLEI FREIWILLIGE HAFTUNG FÜR FOLGE- |
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ODER ANDERE SCHÄDEN, AUCH WENN ER ÜBER DIE MÖGLICHKEIT IHRES EINTRITTS UNTERRICHTET |
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WURDE. |
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7. Erlöschen |
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a. Diese Lizenz und die durch sie erteilte Nutzungsbewilligung erlöschen mit |
|
Wirkung für die Zukunft im Falle eines Verstoßes gegen die Lizenzbedingungen |
|
durch Sie, ohne dass es dazu der Kenntnis des Lizenzgebers vom Verstoß oder |
|
einer weiteren Handlung einer der Vertragsparteien bedarf. Mit natürlichen |
|
oder juristischen Personen, die Bearbeitungen des Schutzgegenstandes oder |
|
diesen enthaltende Sammelwerke sowie entsprechende Vervielfältigungsstücke |
|
unter den Bedingungen dieser Lizenz von Ihnen erhalten haben, bestehen nachträglich |
|
entstandene Lizenzbeziehungen jedoch solange weiter, wie die genannten Personen |
|
sich ihrerseits an sämtliche Lizenzbedingungen halten. Darüber hinaus gelten |
|
die Ziffern 1, 2, 5, 6, 7, und 8 auch nach einem Erlöschen dieser Lizenz fort. |
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|
b. Vorbehaltlich der oben genannten Bedingungen gilt diese Lizenz unbefristet |
|
bis der rechtliche Schutz für den Schutzgegenstand ausläuft. Davon abgesehen |
|
behält der Lizenzgeber das Recht, den Schutzgegenstand unter anderen Lizenzbedingungen |
|
anzubieten oder die eigene Weitergabe des Schutzgegenstandes jederzeit einzustellen, |
|
solange die Ausübung dieses Rechts nicht einer Kündigung oder einem Widerruf |
|
dieser Lizenz (oder irgendeiner Weiterlizenzierung, die auf Grundlage dieser |
|
Lizenz bereits erfolgt ist bzw. zukünftig noch erfolgen muss) dient und diese |
|
Lizenz unter Berücksichtigung der oben zum Erlöschen genannten Bedingungen |
|
vollumfänglich wirksam bleibt. |
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8. Sonstige Bestimmungen |
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a. Jedes Mal wenn Sie den Schutzgegenstand für sich genommen oder als Teil |
|
eines Sammelwerkes verbreiten oder öffentlich wiedergeben, bietet der Lizenzgeber |
|
dem Empfänger eine Lizenz zu den gleichen Bedingungen und im gleichen Umfang |
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an, wie Ihnen in Form dieser Lizenz. |
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|
|
b. Jedes Mal wenn Sie eine Bearbeitung des Schutzgegenstandes verbreiten oder |
|
öffentlich wiedergeben, bietet der Lizenzgeber dem Empfänger eine Lizenz am |
|
ursprünglichen Schutzgegenstand zu den gleichen Bedingungen und im gleichen |
|
Umfang an, wie Ihnen in Form dieser Lizenz. |
|
|
|
c. Sollte eine Bestimmung dieser Lizenz unwirksam sein, so bleibt davon die |
|
Wirksamkeit der Lizenz im Übrigen unberührt. |
|
|
|
d. Keine Bestimmung dieser Lizenz soll als abbedungen und kein Verstoß gegen |
|
sie als zulässig gelten, solange die von dem Verzicht oder von dem Verstoß |
|
betroffene Seite nicht schriftlich zugestimmt hat. |
|
|
|
e. Diese Lizenz (zusammen mit in ihr ausdrücklich vorgesehenen Erlaubnissen, |
|
Mitteilungen und Zustimmungen, soweit diese tatsächlich vorliegen) stellt |
|
die vollständige Vereinbarung zwischen dem Lizenzgeber und Ihnen in Bezug |
|
auf den Schutzgegenstand dar. Es bestehen keine Abreden, Vereinbarungen oder |
|
Erklärungen in Bezug auf den Schutzgegenstand, die in dieser Lizenz nicht |
|
genannt sind. Rechtsgeschäftliche Änderungen des Verhältnisses zwischen dem |
|
Lizenzgeber und Ihnen sind nur über Modifikationen dieser Lizenz möglich. |
|
Der Lizenzgeber ist an etwaige zusätzliche, einseitig durch Sie übermittelte |
|
Bestimmungen nicht gebunden. Diese Lizenz kann nur durch schriftliche Vereinbarung |
|
zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber modifiziert werden. Derlei Modifikationen |
|
wirken ausschließlich zwischen dem Lizenzgeber und Ihnen und wirken sich nicht |
|
auf die Dritten gemäß 8.a) und b) angebotenen Lizenzen aus. |
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|
f. Sofern zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber keine anderweitige Vereinbarung |
|
getroffen wurde und soweit Wahlfreiheit besteht, findet auf diesen Lizenzvertrag |
|
das Recht der Republik Österreich Anwendung. |
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Creative Commons Notice |
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|
Creative Commons ist nicht Partei dieser Lizenz und übernimmt keinerlei Gewähr |
|
oder dergleichen in Bezug auf den Schutzgegenstand. Creative Commons haftet |
|
Ihnen oder einer anderen Partei unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt für |
|
irgendwelche Schäden, die - abstrakt oder konkret, zufällig oder vorhersehbar |
|
- im Zusammenhang mit dieser Lizenz entstehen. Unbeschadet der vorangegangen |
|
beiden Sätze, hat Creative Commons alle Rechte und Pflichten eines Lizenzgebers, |
|
wenn es sich ausdrücklich als Lizenzgeber im Sinne dieser Lizenz bezeichnet. |
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|
|
Creative Commons gewährt den Parteien nur insoweit das Recht, das Logo und |
|
die Marke "Creative Commons" zu nutzen, als dies notwendig ist, um der Öffentlichkeit |
|
gegenüber kenntlich zu machen, dass der Schutzgegenstand unter einer CCPL |
|
steht. Ein darüber hinaus gehender Gebrauch der Marke "Creative Commons" oder |
|
einer verwandten Marke oder eines verwandten Logos bedarf der vorherigen schriftlichen |
|
Zustimmung von Creative Commons. Jeder erlaubte Gebrauch richtet sich nach |
|
der Creative Commons Marken-Nutzungs-Richtlinie in der jeweils aktuellen Fassung, |
|
die von Zeit zu Zeit auf der Website veröffentlicht oder auf andere Weise |
|
auf Anfrage zugänglich gemacht wird. Zur Klarstellung: Die genannten Einschränkungen |
|
der Markennutzung sind nicht Bestandteil dieser Lizenz. |
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Creative Commons kann kontaktiert werden über https://creativecommons.org/.
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